Der politische Entscheidungsprozess zum Glattalbahn-Projekt führte zum Resultat, dass das Gesamtvorhaben in verschiedene Bauetappen unterteilt werden musste. Doch wie sollte den Standortgemeinden die «schlechte» Nachricht verkauft werden, falls bei ihnen nicht als Erstes gebaut werden konnte. Der Verwaltungsrat der VBG beschloss, die Etappen nicht 1, 2 oder 3, sondern 1A1, 1A2 und 1B zu nennen. Keine Standortgemeinde war so bei der Etappierung nur Nummer 2 oder 3. 1A1 und 1A2 ergaben sich aus Aufteilung eines aus logistischen Gründen als zu lang erachteten Bauabschnitts. Der Bau der Etappe 1B wurde hintangestellt, um den Standortgemeinden noch etwas mehr Zeit bei der Erarbeitung der raumplanerischen Rahmenbedingungen einzuräumen.