Mit ihren Anliegen fühlen sich Behinderte oft in eine Minderheitenrolle gedrängt. Dabei ist es offensichtlich, dass hindernisfreie Zugänge zum öffentlichen Verkehr auch Vorteile für viele weitere Personengruppen haben: für Betagte, kurzzeitig bzw. unfallbedingt gehbehinderte Personen sowie für Personen beim Mitführen von Kinderwagen und anderen Vehikeln auf Rädern. Alle profitieren vom reibungslosen Zutritt und von den ausgewogenen visuellen und akustischen Orientierungshilfen, wie sie sich bei der Berücksichtigung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergeben.